Meldung vom 23.04.2026 Erlass einer Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Bestattungseinrichtungen des Marktes Metten
Der Marktgemeinderat des Marktes Metten hat in seiner Sitzung am 21.04.2026 eine
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Bestattungseinrichtungen
erlassen.
Die Satzung tritt einen Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Bestattungseinrichtungen liegt in der Zeit
vom 23.04.2026 bis 25.05.2026
während der allgemeinen Dienststunden in der Marktverwaltung Metten, Krankenhausstraße 22, 94526 Metten, Zimmer Nr. 13, zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
gez.
Andreas Moser
Erster Bürgermeister
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Markt Metten