Meldung vom 10.08.2026 Erlass der Außenbereichssatzung „Berg Nr. 8 – ABS Mettener Straße“ nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Marktgemeinderat des Marktes Metten hat in seiner Sitzung am 04.08.2026 die Außenbereichssatzung „Berg Nr. 8 – ABS Mettener Straße“ als Satzung beschlossen.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Außenbereichssatzung „Berg Nr. 8 – ABS Mettener Straße“ in Kraft und ist damit rechtsverbindlich.
Jedermann kann die Außenbereichssatzung „Berg Nr. 8 – ABS Mettener Straße“ einschließlich seiner Begründung im
Rathaus Metten, Krankenhausstraße 22, 94526 Metten, Zimmer-Nr. 5 (EG)
während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
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